Staatssekretär Dr. Frank Mentrup hat im Rahmen der Vortragsreihe des Evangelischen Schulwerks Baden und Württemberg zu bildungspolitischen und pädagogisch-anthropologischen Fragen die Grundlinien der Bildungspolitik nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg dargestellt
Mentrup hielt ein engagiertes Plädoyer für die lang anstehenden Veränderungen im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich. Das Ministerium arbeite unter hohem Druck, um die gesteckten Ziele zu erreichen, so Frank Mentrup, dabei werde eine klare, straffe Zeitplanung eingehalten, die den gesetzten Prioritäten und der hohen Komplexität der Sachfragen qualifiziert Rechnung trage.
Große Aufmerksamkeit komme der Frühförderung im Elementarbereich zu, damit Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe von Anfang an nachhaltig wirksam werden können. Immer noch läge die Bundesrepublik im internationalen Vergleich auf nachgeordneten Rängen, wenn es um gute Bildungschancen für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen gehe. In Zukunft solle jedes Kind eine qualifizierte Schulbildung erhalten, unabhängig davon, aus welchem Elternhaus es kommt, mit welchen finanziellen Mitteln es ausgestattet ist, welchen Migrationshintergrund es mitbringt, oder mit welcher Beeinträchtigung ein Kind umzugehen hat.
Die Gemeinschaftsschule sei dazu ein geeignetes Instrument. In ihr werde länger gemeinsam gelernt, was den unterschiedlichen Entwicklungsprozessen der einzelnen Kinder gerecht würde. Bildungspläne, Unterrichtsabläufe, Methoden und Fortbildungen und nicht zuletzt die Ausbildung der künftigen Lehrkräfte müssen auf die veränderten Aufgaben hin verändert werden. Nachdem mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung ein erster Schritt in die richtige Richtung vorbereitet sei, müsse nun die Position der Werkrealschule gefestigt werden. Durch das verbindliche zehnte Schuljahr und die Genehmigung der einzügigen Werkrealschule seien Rahmenbedingungen geschaffen, die Jugendliche für eine gute Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt qualifizieren und genügend Raum zur Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit bieten.
Inklusion als ebenfalls wichtiges Thema für Schulentwicklung müsse in der Umsetzung wohlbedacht sein und zuerst das Wohl des Kindes im Blick haben. Dazu bedürfe es mehr als baulicher Maßnahmen. Angemessene Ausstattung, finanzielle und personelle Ressourcen in ausreichendem Umfang, qualifizierte Lehrkräfte, geeignete Unterrichtsgestaltung und zieldifferenzierte Schulcurricula seien dafür unabdingbar. Das würde die bislang schon gute Zusammenarbeit von Allgemein- und Sonderpädagogen in den bereits bestehenden Außenklassen weit übersteigen.
Alle bildungspolitischen Veränderungen, die durch die neue Landesregierung angestoßen werden, fußen laut Staatssekretär Mentrup auf Bildungsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Teilhabe als Leitgedanken. Dabei werden den Schulen viel Freiheit gewährt, um Schulentwicklung vor Ort so voranzutreiben, dass passgenaue Lösungen zu bestehenden Anforderungsprofilen gefunden werden können. Dennoch bedürfe es richtungsweisender Vorgaben, innerhalb derer profilierte Entwicklung möglich ist.
Ein weiteres Ziel sei die Überarbeitung der bestehenden Bildungspläne, deren ausgewiesene Kompetenzziele bislang an manchen Stellen doch eher "wolkig" erscheinen. Ferner sollen die Bildungspläne der verschiedenen Schularten stärker aufeinander abgestimmt werden, um auch in Zukunft die Übergänge von einer Schulart auf die andere zu gewährleisten. Dabei müsse das Augenmerk insbesondere auf die Fächerverbünde gelegt werden. Dies sei jedoch ein Aufgabenfeld, das etwas mehr Zeit in Anspruch nehme, so dass mit konkreten Ergebnissen erst in drei bis vier Jahren zu rechnen sei.
Auf die flächendeckende Einführung von Ethikunterricht an der Grundschule angesprochen, betonte Mentrup, dass man am bisher sichergestellten konfessionellen Religionsunterricht festhalten wird, zugleich aber die Möglichkeit des Ethikunterrichtes bereitgestellt werden soll.
Die Nachfrage, wie es mit der im Koalitionsvertrag zugesagten Refinanzierung von Schulen in freier Trägerschaft bestellt sei, beantwortete er mit dem Hinweis auf das Bruttokostenmodell, an dem festgehalten werde, auch wenn es für das Land und die Schulen in freier Trägerschaft nicht in allen Punkten optimal sei. Darüber hinaus werde eine Refinanzierung von 80 Prozent angestrebt.
Oberkirchenrat Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht, stellvertretender Vorsitzender des Evangelischen Schulwerks Baden und Württemberg, wies in seiner Einführung auf die Bedeutung des Evangelischen Schulwerks hin, das als Verband evangelischer Schulen in freier Trägerschaft, seine Mitgliedsschulen in allen Fragen beratend begleitet, Fortbildungen anbietet, durch Projektarbeit innovative Entwicklung fördert und die politische Interessenvertretung ihrer Mitgliedsschulen wahrnimmt.