Koordinierungsgruppe

Die Mitglieder der geschäftsführenden Koordinierungsgruppe sind:

Oberkirchenrat Werner Baur,
Leiter des Dezernats Kirche und Bildung
der Landeskirche Württemberg
1. Vorsitzender der Koordinierungsgruppe




Oberkirchenrat Dieter Kaufmann,
Vorstandsvorsitzender
des Diakonischen Werks Württemberg




Dr. Thomas Weinmann,
Vorstand und Hauptgeschäftsführer
der Paulinenpflege Winnenden




Oberkirchenrat Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht,
Leiter des Referats Erziehung und Bildung
der Evangelischen Landeskirche Baden
2. Vorsitzender der Koordinierungsgruppe




Kirchenrat Jürgen Rollin,
Vorstand
des Diakonischen Werks Baden  




Michael Basler,
Geschäftsführer
der Freien Evangelischen Schule Lörrach




§ 8 - Auszug aus der Kooperationsvereinbarung vom 13. Dezember 2010


§ 8 - Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der
         Koordinierungsgruppe

  
(1) Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus den Mitgliedern des jeweiligen Vorstandes der Vereinbarungspartner zusammen.

(2) Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, letztere oder letzterer jeweils aus den Reihen des jeweils anderen Vereinbarungspartners, die nicht die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Koordinierungsgruppe stellt.
 
(3) Die Koordinierungsgruppe trifft sich, so oft es ihre Geschäfte erfordern, in der Regel jedoch viermal jährlich. Die oder der Vorsitzende im Verhinderungsfall die oder der stellvertretende Vorsitzende laden die Mitglieder zu den Sitzungen der Koordinierungsgruppe ein und leitet diese.
 
(4) Zweimal jährlich kann die Koordinierungsgruppe auch die Vorsitzenden der jeweiligen gemeinsamen Tagungen der Fachbereiche zu ihren Sitzungen einladen.
 
(5) Aufgaben der Koordinierungsgruppe sind:
 
  1. die Lenkung der Weiterentwicklung der gemeinsamen Geschäftsstelle,
  2. die Koordination der Außenvertretung durch das Schulwerk Württemberg,
  3. die Genehmigung des Wirtschaftsplanes der gemeinsamen Geschäftsstelle,
  4. die Klärung von Grundsatzfragen und
  5. die Vorbereitung der Sitzungen des Konventes.

 (6) Die oder der Vorsitzende leitet die Geschäftsstelle im Rahmen der Beschlüsse der Koordinierungsgruppe und dieser Vereinbarung.
 
(7) Arbeits- und Dienstrechtliche Regelungen des Rechtsträgers der Geschäftsstelle (des Schulwerks Württemberg), bleiben hiervon unberührt. Insbesondere erfolgt die Anstellung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle nach den Regelungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Vertragsschlüsse mit Dritten z.B. Referenten, Vermietern etc. erfolgen ausschließlich im Sinne von § 1 Absatz 2 dieser Vereinbarung über den Träger der Geschäftsstelle.
 
(8) Beide Vereinbarungspartner haben gleich viele Stimmen in der Koordinierungsgruppe.